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vertraglich vereinbaren

См. также в других словарях:

  • vertraglich — Adj. (Mittelstufe) durch Vertrag geregelt Synonym: kontraktlich Beispiel: Er hat die vertraglichen Bestimmungen nicht beachtet. Kollokation: etw. vertraglich vereinbaren …   Extremes Deutsch

  • vereinbaren — übereinkommen; aushandeln; ausschnapsen (österr.); abmachen; ausverhandeln; akkordieren; absprechen; bestimmen; entscheiden; verankern; festlegen; …   Universal-Lexikon

  • verträglich — herzensgut; gütig; friedlich; friedfertig; geruhsam; amikal; friedliebend; gütlich; sanft; vereinbar; passend; konvergent; …   Universal-Lexikon

  • vertraglich — ver·tra̲g·lich Adj; nur attr od adv; durch einen ↑Vertrag (1) (festgelegt) <eine Vereinbarung; vertragliche Verpflichtungen eingehen; etwas vertraglich festlegen, regeln, vereinbaren; vertraglich gebunden sein> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Pakt — Union; Bündnis; Allianz; Koalition; Zusammenschluss; Konföderation; Staatenbund; Schulterschluss; Föderation; Vereinigung; Bund; …   Universal-Lexikon

  • abschließen — fertig werden (mit); verriegeln; verschließen; schließen; absperren; zu Potte kommen (umgangssprachlich); erfüllen; fertig werden (mit); absolvieren; …   Universal-Lexikon

  • Clearingstelle EEG — Die Clearingstelle EEG ist eine neutrale Einrichtung zur Klärung konkreter Streitigkeiten und abstrakter Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Sie wurde 2007 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und… …   Deutsch Wikipedia

  • vertragen — verknusen (umgangssprachlich); abkönnen (umgangssprachlich); aushalten * * * ver|tra|gen [fɛɐ̯ tra:gn̩], verträgt, vertrug, vertragen: 1. <tr.; hat widerstandsfähig genug (gegen etwas) sein: er kann die Hitze gut vertragen; sie verträgt keine… …   Universal-Lexikon

  • eheliches Güterrecht — eheliches Güterrecht,   Regelung der vermögensrechtlichen Wirkung der Ehe auf das Vermögen der Ehegatten (§§ 1363 1563 BGB). Hiervon nicht umschlossen sind die allgemeinen Ehewirkungen (z. B. Unterhaltspflicht) sowie das Erbrecht. Es steht den… …   Universal-Lexikon

  • Aufrechnung — I. Allgemein:Wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch Verrechnung. Wenn zwei Personen einander gleichartige Leistungen schulden, kann jeder Teil (⇡ Schuldner) mit seiner Gegenforderung gegen die Forderung… …   Lexikon der Economics

  • Deuten — Die Neutralität dieses Artikels oder Abschnitts ist umstritten. Eine Begründung steht auf der Diskussionsseite. Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

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